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Der Transport von Pferden erfolgt grundsätzlich auf Risiko seitens des Auftraggebers, solange dem Unternehmen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nicht nachgewiesen werden kann.
Der Transport von Pferden, die sich als schwierig im Verhalten beim Transport oder beim Auf-und Abladen erweisen, wird immer grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers ausgeführt.
Sollte sich ein Pferd oder mehrere Pferde beim Verladen, beim Ausladen oder während des Transportes verletzen, liegt das Schadensrisiko voll beim Auftraggeber, es sei denn, dem Unternehmen kann grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
Schäden am Fahrzeug, die durch ein sich unruhig oder unbändig aufführendes Pferd entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und oder des Tieres/der Tiere.
Sollte der Fall eintreten, dass ein Tier nicht transportwillig ist und der Transport abgebrochen werden muss, werden die Kosten der Leerfahrt in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich können wir gerne eine umfassende Transportversicherung vom Stall zu Stall gem. der von uns mit der SV vereinbarten Police.
Versicherungsaufträge müssen schriftlich erteilt werden und erhalten ihre Gültigkeit erst mit dem Eingang der zu zahlenden Prämie bei uns.
Bei Transportaufträgen, die innerhalb einer Woche vor dem geplanten Transporttermin storniert werden, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten an den Auftraggeber weiter zu geben.
Es kann bekanntlich zu Verzögerungen bzw. Verspätungen oder Stornierungen durch Unstimmigkeiten, Defekte an Fahrzeugen etc. kommen.
Wir übernehmen keine Haftung für daraus resultierende Mehrkosten oder Schäden.
Ferner übernehmen wir keine Haftung für Schäden an mit dem Transport in Verbindung stehenenden oder reisenden Personen und Gegenständen.
Grundlage für unsere Leistungen basieren auf den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSP) neueste Fassung. |
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